
Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist das Immobilienrecht. Wir legen großen Wert darauf, die Parteien vor Abschluss eines Immobilienvertrags sowohl über die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte des Rechtsgeschäfts zu beraten. Wir übernehmen die Verfassung und Überprüfung von Kauf-, Schenkungs-, Tausch- und Mietverträgen für Wohnungen, Garagen, Ferienhäuser, Büros, Industrieimmobilien, landwirtschaftliche Grundstücke, Grundstücke im Außenbereich usw. Das Mandat umfasst auch die Rechtsberatung vor der Vornahme eines Rechtsgeschäfts, die Beschaffung einer Eigentumsurkunde und die vollständige Verwaltung vor dem Grundbuchamt.

Das Agrarrecht ist heute vielleicht das sich am stärksten verändernde und problematischste Rechtsgebiet. Nicht nur für unsere Klienten, die Landwirte sind, sondern auch für Privatpersonen, die ein Grundstück im Außenbereich kaufen, können die Vorschriften für landwirtschaftliche Flächen eine Herausforderung darstellen, wenn das Grundstück nicht aus der Bewirtschaftung genommen wurde. Die Verfassung von Kaufverträgen, Pachtverträgen und Grundstücksnutzungsverträgen erfordert ebenfalls die Kenntnis der neuen Vorschriften auf diesem Gebiet und der Praxis des Grundbuchamtes. Unsere Kanzlei verfügt auch in diesem Bereich über umfangreiche Erfahrungen. Als Fachjuristin für Agrarrecht lege ich außerdem besonderes Augenmerk auf die kontinuierliche Beobachtung des sich wandelnden rechtlichen Umfelds.

Der Bereich des Durchführungsrechts gilt nicht als einer der wichtigsten Rechtsbereiche, sondern war schon immer ein "Randgebiet" der Rechtswissenschaft. Es reicht jedoch nicht aus, einen Prozess zu gewinnen, die Vollstreckbarkeit und Vollstreckung des Urteils ist ebenso wichtig, und bei Darlehensverträgen ist Forderungseinzug der wichtigste Aspekt. Sowohl auf der Vollstreckungs- als auch auf der Schuldnerseite bearbeiten wir Hunderte von Fällen, was uns zu einer der erfahrensten Kanzleien des Landes im Bereich Durchführungsrecht macht. Wir helfen Gläubigern, die eine Vollstreckung anstreben, ihre Forderung so schnell wie möglich einzuziehen. Wir überwachen die gesetzlichen Fristen und sorgen dafür, dass der Vollstrecker seine Arbeit so effizient wie möglich erledigt und dabei die Fristen und die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Wir können Schuldnern helfen, ihren Fall objektiv zu betrachten und mit möglichst geringem Schaden aus der misslichen Lage herauszukommen, in der sie sich befinden. Wir sorgen dafür, dass die Forderungen ordnungsgemäß eingezogen werden und dass die Betroffenen die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen können. Wenn ihre finanzielle Situation es zulässt, werden wir versuchen, eine Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger zu treffen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es mit Hilfe eines Anwalts und Kommunikation oft möglich ist, eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden und eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.

Unsere Kanzlei ist auf die Verfassung verschiedener Verträge im Bereich des Vertragsrechts spezialisiert. Es ist wichtig, dass die geschlossenen Verträge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, im Interesse der Parteien sind und klare und nachvollziehbare Rechtsfolgen enthalten. Unsere Dienstleistung umfasst die Verfassung von Auftrags-, Werk-, Miet- und Darlehensverträgen.

Wir informieren unsere Klienten über die Unternehmensgründung erforderlichen Daten, den Ablauf und die Kosten der Unternehmensgründung bezüglich der Gründung, der Eintragung von Änderungen ins Handelsregister, der Umwandlung und der Liquidation von Gesellschaften. Bei Bedarf vertreten wir die Gesellschaft oder den Gesellschafter auch in Liquidations- oder Konkursverfahren.

Wir vertreten die Erben und Nachlassgläubiger in Nachlassverfahren. Darüber hinaus bieten wir Rechtsberatung in Erbschaftsangelegenheiten. Wir können Testamente verfassen und die Klienten in Nachlassverfahren vertreten.

Meine Arbeit als Rechtsanwältin und als Mediatorin sind getrennt. Als Rechtsanwältin handle ich im Namen einer oder mehrerer Parteien. Als Mediatorin vertrete ich keine der beiden Parteien, sondern mein Ziel ist es, den Konflikt zu lösen. Als Mediatorin bin ich unparteiisch und neutral und helfe den Parteien, eine Einigung zu erzielen. Sie können sich u. a. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Streitigkeiten zwischen Gesellschaften, Scheidungen, Familien- und Beziehungskonflikten, Erbschaftsfragen und bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Wohngemeinschaft an einen Mediator oder eine Mediatorin wenden.
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